Sicheres Melden von Hinweisen und Anliegen

Wir haben gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einen vertraulichen und sicheren Kanal eingerichtet, der es Mitarbeitern, Partnern und anderen Interessengruppen ermöglicht, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Richtlinien, ethisches Fehlverhalten oder Bedenken über Geschäftspraktiken vertraulich zu melden.

Unser Engagement für Vertraulichkeit und Integrität

Bei Zülow legen wir höchsten Wert auf Integrität, Transparenz und die Einhaltung von ethischen Standards. Die Meldestelle Konfidal wurde eingerichtet, um eine vertrauenswürdige Plattform bereitzustellen, auf der berechtigte Anliegen sicher und vertraulich behandelt werden.

Wie funktioniert die Meldestelle?

Sicherer Kanal: Sie können uns über nachstehenden Link Ihre Hinweise melden:

Konfidal

Über diese Plattform erhalten Sie auch die entsprechenden Rückmeldungen. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir nicht dazu verpflichtet sind, anonyme Meldungen entgegenzunehmen. Des Weiteren gilt der Hinweisgeberschutz nicht für offensichtliche / vorsätzliche Falschmeldungen. 

Wichtige Punkte zur Meldestelle

Vertraulichkeit: Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Die Identität des Hinweisgebers wird geschützt, es sei denn, der Hinweisgeber stimmt ausdrücklich einer Offenlegung zu.

Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen: Wir verpflichten uns, Hinweisgeber vor jeglicher Form von Vergeltung zu schützen. Jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber werden nicht toleriert.

Seriöse Hinweise: Wir bitten darum, nur seriöse und begründete Hinweise zu melden, die auf Fakten oder belastbaren Informationen basieren.

Unser Whistleblower-Beauftragter

Christoph Kallenbach, unser speziell ernannter Whistleblower-Beauftragter, ist der Ansprechpartner für alle eingehenden Hinweise und Anliegen. Er wird sicherstellen, dass alle Meldungen angemessen und diskret behandelt werden.

Unsere Verpflichtung

Jeder eingehende Hinweis wird sorgfältig geprüft und angemessen untersucht. Wir werden sicherstellen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Integrität unseres Unternehmens zu wahren.

Vertraulichkeitshinweise für die Weitergabe von Informationen bei Folgemaßnahmen und weiteren Ermittlungen

Sie sollen im Hinblick auf einen Vorfall, der uns über unser Hinweisgeberschutzsystem nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gemeldet worden ist, mit Informationen zur Aufklärung beitragen oder in sonstiger Weise bei der Bearbeitung der Meldung unterstützen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Daten, die Sie erhalten, besonders vertrauenswürdig sind. Es handelt sich dabei um Informationen über Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder als Zeugin oder Zeuge in Betracht kommen. 

Ferner können auch Geschäftsgeheimnisse Gegenstand der Informationen sein, die Sie erhalten. Auch diese sind besonders zu schützen. Wir sind ggf. auch in besonderer Weise durch entsprechende Geheimhaltungsverpflichtungen zu einem sorgsamen Umgang mit diesen Daten verpflichtet.

Sie sind verpflichtet, die Informationen **vertraulich** zu behandeln und diese nur insoweit zu verwenden, wie dies zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist. Eine Übermittlung von Informationen an weitere Personen ist auf das absolut Notwendige zu beschränken.

Sofern Sie Fragen zur Zulässigkeit einer Weitergabe von Informationen haben, können Sie sich gerne an die interne Meldestelle (nach dem HinSchG) wenden.

Nach Abschluss Ihrer unterstützenden Tätigkeit sind sämtliche Informationen über den Vorfall nach entsprechender Mitteilung an uns zu löschen bzw. zu vernichten.

Link zum vollständigen Gesetzestext: HinSchG